Der Bauantrag und das Bodengutachten
15. März 2020
Bemusterungstage im Ausstattungszentrum
5. April 2020Nach dem Bauantrag ist der nächste Meilenstein die Baufreigabe (roter Punkt), damit mit dem Aushub und Bau wirklich begonnen werden kann.
Hierfür ist der Nachweis der Prüfstatik, Infos über die Lärmsituation der Heizungsanlage (Lüftungsanlage) und die Entwässerungsgenehmigung notwendig.
Prüfstatik: Für die Prüfstatik sind die rellen Konstruktionspläne notwendig, die erst ca. ein bis 2 Monate nach dem Stellen des Bauantrags fertiggestellt sind. Wichtig ist hierbei erstens, dass keine weiteren Änderungen mehr am Haus vorgenommen werden dürfen, da sich dann die Statik des Hauses und die Konstruktionspläne verändern. Daher ist die Abgabe des Bauantrags auch normalerweise der Zeitpunkt, an dem man nur noch Feinheiten im Haus verändern kann. – Wir haben kurz nach dem Bauantrag noch ein zusätzliches Fenster im Keller einplanen lassen, damit wir im Spielzimmer noch etwas mehr Tageslicht erhalten. Diese Änderung haben wir im Rahmen der Auswahltage einplanen lassen. (sie nächster Artikel).
Die Prüfstatik ist bei uns notwendig gewesen, da wir innerhalb der Erdbebenzone 3 liegen (Hohenzollerngraben) und damit vom Staat eine spezielle Ausführung des Hausbaus gefordert ist, der unter anderem mehr Stahl im Keller und stabilere, meist dickere Wände erfordert. Dies wurde allerdings schon in der Grundkonstruktion von Bien-Zenker berücksichtigt. Lediglich der Mehrstahl im Keller kam als Zusatzkosten hinzu.
Die Prüfstatik musste über uns beantragt werden. Dafür gibt es eine zentrale Beantragungsstelle in Baden-Württemberg (anbei der Link) – (Vereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik in Baden-Württemberg) über diese die Ausführung der Prüfstatik durch einen unabhängigen Statiker beauftragt wird. Das sind leider unvermeidbare Zusatzkosten, die bauortabhängig sind, die wir aber schon grob mit in die Planung aufgenommen hatten.
Infos über die Lärmsituation: Dieses Formular wird von der Stadt für die Baufreigabe gefordert, um herauszufinden, ob die Heizungsanlage den hiesigen Lärmvorschriften entspricht. Ausgefüllt wurde dieses Formular von der Firma Proxxon der Heizungsanlage. Auch hier hat uns unsere Beraterin bei Bien-Zenker super unterstützt.
Entwässerungsgenehmigung: Bei uns im Kreis Tübingen wurde von der Stadt eine separate Entwässerungsgenehmigung gefordert, in der ein zusätzlicher Schnitt des Hauses mit dem Kontrollschacht und den entsprechenden Neigungen der Abwasserrohre gefordert wurde. Diesen Schnitt mussten wir zusätzlich zum Bauantrag bei der Architektin beauftragen, da in anderen Gemeinden der Entwässerungsplan, der Teil des Bauantrags ist, ausreicht.
Nachdem wir also alle notwendigen Unterlagen und die Baugenehmigung zusammen hatten haben wir von der Stadt innerhalb von 2 Tagen den roten Punkt zur Baufreigabe erhalten. Nun stand dem Beginn des Baus nichts mehr im Wege :-).