Änderungspauschale: Grundrissveränderung ohne Mehrkosten
8. März 2020Baufreigabe und Prüfstatik (Roter Punkt)
5. April 2020Nachdem wir nun unser Haus mit dem Architekten individualisiert haben, ging es mit großen Schritten in Richtung Bauantrag. Hierfür erstellte unsere Architektin alle notwendigen Unterlagen und Pläne in Zusammenarbeit mit Bien-Zenker. Parallel wurde die erste Vermessung des Grundstücks beauftragt, um die im Bebauungsplan geforderten Maximalhöhen für Fürsthöhe und Traufhöhe mit dem Haus nicht zu überschreiten.
Mit den Daten und Plänen des Vermessers konnte die Architekten dann die maximale Kniestockhöhe für unser Dachgeschoss herausfinden. Wir kamen auf maximal 1m Kniestock. Klasse wäre natürlich mehr gewesen, dann hätten wir den Haueingang aber gegenüber der Straße tiefer legen müssen, was wir absolut nicht wollten.
Das Bodengutachten, das Bien-Zenker im Preis mit inbegriffen anbietet, wurde gleichzeitig vom Architekten beauftragt. Es dient ebenso als Grundlage für den Bauantrag, die Baugesuchsplanerstellung und die Prüfstatik, die leider in unserem Baugebiet notwendig ist. Zusätzlich ist es natürlich sehr wichtig zu wissen, wie der Boden beschaffen ist, auf dem das Haus später gebaut wird, um die notwendigen Erdarbeiten abschätzen zu können. Die genauen Maßnahmen wurden detailliert im Bodengutachten festgehalten – u.a. die notwendige Dicke der Schotterschicht für das Fundament und das Versickerungsverhalten des Bodens.
Das ist besonders wichtig für die Ausführung des Kellers. Hierdurch weiß man, ob man Staunässe oder ähnliches am Haus befürchten muss, wodurch ein Keller schnell mal einiges teurer werden kann.
Nach einigen Wochen und mehreren Terminen und Telefonaten konnten wir den fertigen Bauantrag dann bei der Stadt einreichen. Das war Ende Februar 2019. Der nächste große Schritt zum Eigenheim war geschafft 🙂 – den vom Bauamt gestempelten Bauantrag hatten wir schon mal erledigt.